Eltern der Schüler und Schülerinnen des 2. Jahrgangs organisieren jedes Jahr nach den Sommerferien anlässlich der Einschulung der neuen Schulkinder ein Elterncafé.
Zur Begrüßung des neuen 1. Jahrgangs haben jedes Jahr viele Eltern durch Spenden (Kuchen, Gebäck, Kaffee usw.) und durch tatkräftige Unterstützung im Elterncafé (Kaffeekochen, Verkauf, Gestaltung insgesamt) zu einer gelungenen Einschulungsfeier beigetragen.
Die Hohlwegschule verfügt über eine Bücherei für Schülerinnen und Schüler. Die Ausleihe und die Ordnung des Bestandes werden von unserer Schulassistentin Frau Franke organisiert. Auch Eltern haben häufig dabei geholfen und sind gerne gesehen. Bei Interesse an einer Mitarbeit oder einer Bücherspende wenden Sie sich über das Sekretariat an Frau Franke.
Die Bücherei ist zurzeit immer in der ersten großen Pause geöffnet.
Unter dem Begriff Hospitation werden in der Hohlwegschule Besuche von Erziehungsberechtigten im Schulunterricht verstanden. Die Hospitation ist ein Weg für Eltern den Informationsaustausch mit der Schule zu vertiefen. Die Lehrkräfte sollen und wollen Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts z.B. an Elternabenden mit der Klassenelternschaft erörtern und diese Erörterungen können sicherlich sachlicher und praxisorientierter geführt werden, wenn den Erziehungsberechtigten die Gelegenheit gegeben wird, den Unterricht zu besuchen.
Die Zeitpunkte der Elternbesuche müssen zwischen den einzelnen Eltern und der Klassen- bzw. Fachlehrkraft jeweils einzeln abgesprochen werden.
Schulleitung wie Lehrkräfte der Hohlwegschule begrüßen Elternhospitationen sehr und laden jederzeit zu einer Terminabstimmung ein.
Die Elternversammlung (auch Elternabend) ist eine Versammlung aller Eltern der Schüler einer Klasse. Im Gegensatz zum Elternsprechtag ist der Elternabend eine klassengebundene Veranstaltung.
Der Elternabend wird durch den Elternbeirat bzw. den Vorsitzenden des Elternbeirats eingeladen und geleitet. Zum ersten Elternabend (auf dem der Elternbeirat gewählt wird) lädt die Klassenleitung ein.
Aufgaben sind (u.a.):
- Wahl der Klassenelternbeiräte
- Entscheidung und Planung von Klassenfahrten
- Information der Eltern
- Elternrecht, Schulordnung und Hausordnung;
- Lehrplan und Lernziele der jeweiligen Jahrgangsstufen;
- verschiedene Unterrichtsformen, z. B. Projektunterricht und Lerntechniken
- Probleme mit Hausaufgaben, Leistungsmängeln, Disziplin oder Notengebung
Das Schulgesetz gibt ausdrücklich vor, dass die Eltern einer Klasse mindestens einmal im Schulhalbjahr zur Elternversammlung zusammenkommen. Der Elternbeirat ist frei darin, nach Bedarf zu weiteren Terminen einzuladen. Jedes Elternteil hat bei allen Wahlen und Abstimmungen in der Elternvertretung jeweils eine Stimme pro Kind. Ist nur ein Elternteil vorhanden oder nur eines anwesend, hat dieses zwei Stimmen pro Kind. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
Der Elternbeirat (die Elternvertretung) ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an unserer Schule. Die Einrichtung ist im Schulgesetz vorgeschrieben. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für den Elternbeirat, dieser wird je nach Bundesland auch Elternvertretung, Elternrat, Elternausschuss oder Elternpflegschaft genannt. Einige kennen aus der eigenen Schulzeit für den heutigen Klassenelternbeirat evtl. noch den Begriff „Elternsprecher“.
Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte und die Kostengestaltung.
Die Elternvertretung ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und beschließend mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
- die Interessen der Elternschaft zu wahren,
- Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
- an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.
Die Mitwirkung erstreckt sich teilweise auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z. B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulprojekte, über die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen.
Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Sprachkursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen.
Begrifflich ist eine Unterscheidung in
- Klassenelternbeirat (drei Vertreter einer Klasse),
- Schulelternbeirat (ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat zur Vertretung aller Klassen einer Schule),
- Kreiselternbeirat (Vertreter aller Schulen eines Kreises) und
- Landeselternbeirat (Vertreter aller Kreise eines Bundeslandes)
zu treffen.
Klassenelternbeirat
Eltern einer Klasse (die sog. Elternversammlung) wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternbeirat, der aus dem/der 1. Vorsitzenden und zwei Vertreterinnen gebildet wird. Die Klassenelternbeiratsvorsitzende nimmt teil an:
- Klassenkonferenzen
- Zeugniskonferenzen
- Schulelternbeiratssitzungen
Schulelternbeirat
Der Schulelternbeirat setzt sich aus je einem Mitglied der Klassenelternbeiräte der Schule zusammen. Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wichtigen Belange der Schule. Dies bietet den Elternvertretern die Möglichkeit, über Interessen der eigenen Klasse hinaus Wissenswertes über die Schule zu erfahren. Der Schulelternbeirat wählt
- Vertreter für die Fachkonferenzen
- Delegierte für den Kreiselternbeirat
- Vertreter für die Schulkonferenz
Kreiselternbeirat
Der Kreiselternbeirat ist ein Gremium der schulischen Elternvertretung auf Kreisebene in einem Bundesland. Für jeden Kreis bzw. die kreisfreie Stadt Flensburg wählen die jeweiligen Schulelternbeiräte einen Vertreter für den Kreiselternbeirat. Dieser vertritt die Interessen der Eltern der jeweiligen Schule gegenüber den Schulbehörden und der Öffentlichkeit, er unterstützt und koordiniert die Tätigkeit der Schulelternbeiräte und berät sie in allen für die Eltern und Schulen wesentlichen Fragen. Der Kreiselternbeirat unterrichtet die Schulelternbeiräte insbesondere über die Entwicklung im Bereich der Elternmitwirkung. Er fördert die Elternfortbildung und ist das Verbindungsglied zwischen Landeselternbeirat und Schulelternbeiräten.
Landeselternbeirat
Die Landeselternvertretung ist die Vertretung aller Eltern des jeweiligen Bundeslandes in allen schulischen Fragen. Sie gestaltet selbständig und eigenverantwortlich ihre organisatorische und inhaltliche Arbeit, berät und beschließt über ihre Ziele und nimmt die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Eltern wahr. Sie koordiniert die Elternmitarbeit innerhalb des Landes, arbeitet eng mit den zuständigen Ministerien zusammen und berät diese bei der Ausgestaltung des Schulwesens. Sie pflegt die Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulelternvertretungen und – soweit vorhanden – zu regionalen oder schulartbezogenen Elternvertretungen (Kreiselternbeiräte, Regionalelternbeiräte und ähnliche).
Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Tätigkeit in den Elternbeiräten ist ehrenamtlich. Die Mitglieder der Beiräte sind nicht an Auftrag und Weisung gebunden, sondern alleine ihrem Gewissen verpflichtet. Bei der Übernahme von Aufgaben sind die Eltern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Eltern über in Erfahrung gebrachte Informationen sowohl während als auch nach ihrer Funktionsträgerschaft Verschwiegenheit zu wahren haben.
Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz besteht aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Den Vorsitz führt (mit Ausnahme der Zeugniskonferenz) der Klassenlehrer. Der Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist stimmberechtigtes Mitglied.
In einer Klassenkonferenz werden zumeist Angelegenheiten behandelt, die eine Schulklasse oder einzelne ihrer Mitglieder (einzelne Schüler) betreffen.
Die Klassenkonferenz entscheidet z.B. über folgende Angelegenheiten:
- organistorische Maßnahmen in Bezug auf ein Mitglied der Klasse
- Diziplinarmaßnahmen
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz (in anderen Ländern „Schulforum“, „Schulvorstand“ und „Schulausschuss“ genannt) ist das Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium der Schule, in dem Lehrer und Eltern über Grundsatzfragen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung entscheiden. Die Schulkonferenz besteht zu gleichen Teilen aus Lehrern und Eltern sowie dem Schulleiter. Dem Schulleiter obliegt der Vorsitz.
Wichtige Aufgaben der Schulkonferenz sind u.a.:
- Unterrichtung über alle für die Schule relevanten Themen
- Entscheidung über den Finanzhaushalt der Schule
- Ausübung des Mitwirkungsrechts der Schule bei der Neubesetzung der Schulleiterstelle
- Einrichtung einer Geschäftsordnung für Klassenpflegschaften bzw. Klassenelternvertretungen
- Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen
- Beschlüsse über unterrichtsfreie Tage oder bewegliche Ferientage
- Für die Elternvertreter ist das Informations- und das Anhörungsrecht wichtig. Die Informationen, die hier präsentiert werden, ermöglichen erst eine effektive Elternbeiratsarbeit, insbesondere wenn die Interessenlage zwischen Schulträger, Schulbehörden, Lehrkräften und Eltern bzw. Schülern verschieden ist. Die Schulkonferenz ist ein nichtöffentliches Gremium und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Fachkonferenz
Die Mitglieder einer Fachkonferenz sind alle Lehrkräfte eines Faches. Den Vorsitz führt ein gewählter Lehrer, der Mitglied der Fachkonferenz ist. Schulleitungsmitglieder können jederzeit an Fachkonferenzen teilnehmen. Der Schulelternbeirat wählt stimmberechtigte Elternvertreter für die Fachkonferenzen.