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Elternbeirat

Der Elternbeirat (die Elternvertretung) ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an unserer Schule. Die Einrichtung ist im Schulgesetz vorgeschrieben. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für den Elternbeirat, dieser wird je nach Bundesland auch Elternvertretung, Elternrat, Elternausschuss oder Elternpflegschaft genannt. Einige kennen aus der eigenen Schulzeit für den heutigen Klassenelternbeirat evtl. noch den Begriff „Elternsprecher“.

Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte und die Kostengestaltung.

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und beschließend mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
  • an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.

Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Die Mitwirkung erstreckt sich teilweise auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z. B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulprojekte, über die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen.

Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Sprachkursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen.

Begrifflich ist eine Unterscheidung in

  • Klassenelternbeirat (drei Vertreter einer Klasse),
  • Schulelternbeirat (ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat zur Vertretung aller Klassen einer Schule),
  • Kreiselternbeirat (Vertreter aller Schulen eines Kreises) und
  • Landeselternbeirat (Vertreter aller Kreise eines Bundeslandes)

zu treffen.

Klassenelternbeirat

Eltern einer Klasse (die sog. Elternversammlung) wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternbeirat, der aus dem/der 1. Vorsitzenden und zwei Vertreterinnen gebildet wird. Die Klassenelternbeiratsvorsitzende nimmt teil an:

  • Klassenkonferenzen
  • Zeugniskonferenzen
  • Schulelternbeiratssitzungen

Schulelternbeitrat

Der Schulelternbeirat setzt sich aus je einem Mitglied der Klassenelternbeiräte der Schule zusammen. Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wichtigen Belange der Schule. Dies bietet den Elternvertretern die Möglichkeit, über Interessen der eigenen Klasse hinaus Wissenswertes über die Schule zu erfahren. Der Schulelternbeirat wählt

  • Vertreter für die Fachkonferenzen
  • Delegierte für den Kreiselternbeirat
  • Vertreter für die Schulkonferenz

Kreiselternbeirat

Der Kreiselternbeirat ist ein Gremium der schulischen Elternvertretung auf Kreisebene in einem Bundesland. Für jeden Kreis bzw. die kreisfreie Stadt Flensburg wählen die jeweiligen Schulelternbeiräte einen Vertreter für den Kreiselternbeirat. Dieser vertritt die Interessen der Eltern der jeweiligen Schule gegenüber den Schulbehörden und der Öffentlichkeit, er unterstützt und koordiniert die Tätigkeit der Schulelternbeiräte und berät sie in allen für die Eltern und Schulen wesentlichen Fragen. Der Kreiselternbeirat unterrichtet die Schulelternbeiräte insbesondere über die Entwicklung im Bereich der Elternmitwirkung. Er fördert die Elternfortbildung und ist das Verbindungsglied zwischen Landeselternbeirat und Schulelternbeiräten.

Landeselternbeirat

Die Landeselternvertretung ist die Vertretung aller Eltern des jeweiligen Bundeslandes in allen schulischen Fragen. Sie gestaltet selbständig und eigenverantwortlich ihre organisatorische und inhaltliche Arbeit, berät und beschließt über ihre Ziele und nimmt die gesetzlichen Mitwirkungsrechte der Eltern wahr. Sie koordiniert die Elternmitarbeit innerhalb des Landes, arbeitet eng mit den zuständigen Ministerien zusammen und berät diese bei der Ausgestaltung des Schulwesens. Sie pflegt die Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulelternvertretungen und – soweit vorhanden – zu regionalen oder schulartbezogenen Elternvertretungen (Kreiselternbeiräte, Regionalelternbeiräte und ähnliche).

Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Tätigkeit in den Elternbeiräten ist ehrenamtlich. Die Mitglieder der Beiräte sind nicht an Auftrag und Weisung gebunden, sondern alleine ihrem Gewissen verpflichtet. Bei der Übernahme von Aufgaben sind die Eltern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Eltern über in Erfahrung gebrachte Informationen sowohl während als auch nach ihrer Funktionsträgerschaft Verschwiegenheit zu wahren haben.