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Teilnahme an Konferenzen

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz besteht aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräften. Den Vorsitz führt (mit Ausnahme der Zeugniskonferenz) der Klassenlehrer. Der Vorsitzende des Klassenelternbeirates ist stimmberechtigtes Mitglied.

In einer Klassenkonferenz werden zumeist Angelegenheiten behandelt, die eine Schulklasse oder einzelne ihrer Mitglieder (einzelne Schüler) betreffen.

Die Klassenkonferenz entscheidet z.B. über folgende Angelegenheiten:

  • organistorische Maßnahmen in Bezug auf ein Mitglied der Klasse
  • Diziplinarmaßnahmen

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz (in anderen Ländern „Schulforum“, „Schulvorstand“ und „Schulausschuss“ genannt) ist das Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium der Schule, in dem Lehrer und Eltern über Grundsatzfragen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung entscheiden. Die Schulkonferenz besteht zu gleichen Teilen aus Lehrern und Eltern sowie dem Schulleiter. Dem Schulleiter obliegt der Vorsitz.

Wichtige Aufgaben der Schulkonferenz sind u.a.:

  • Unterrichtung über alle für die Schule relevanten Themen
  • Entscheidung über den Finanzhaushalt der Schule
  • Ausübung des Mitwirkungsrechts der Schule bei der Neubesetzung der Schulleiterstelle
  • Einrichtung einer Geschäftsordnung für Klassenpflegschaften bzw. Klassenelternvertretungen
  • Planung und Durchführung von pädagogischen Tagen
  • Beschlüsse über unterrichtsfreie Tage oder bewegliche Ferientage 
  • Für die Elternvertreter ist das Informations- und das Anhörungsrecht wichtig. Die Informationen, die hier präsentiert werden, ermöglichen erst eine effektive Elternbeiratsarbeit, insbesondere wenn die Interessenlage zwischen Schulträger, Schulbehörden, Lehrkräften und Eltern bzw. Schülern verschieden ist. Die Schulkonferenz ist ein nichtöffentliches Gremium und die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Fachkonferenz

Die Mitglieder einer Fachkonferenz sind alle Lehrkräfte eines Faches. Den Vorsitz führt ein gewählter Lehrer, der Mitglied der Fachkonferenz ist. Schulleitungsmitglieder können jederzeit an Fachkonferenzen teilnehmen. Der Schulelternbeirat wählt stimmberechtigte Elternvertreter für die Fachkonferenzen.