Hohlweg Schule Über uns Organisatorisches Abhandenkommen und Beschädigung

Abhandenkommen und Beschädigung

Der Schulträger unserer Schule hält in begrenztem Umfang - auf freiwilliger Basis - einen Versicherungsschutz für Ihr Kind während des Schulbesuches durch den Kommunalen Schadensausgleich Schleswig-Holstein vor.

Dieser Tabelle können Sie entnehmen, in welchen Fällen ein Versicherungsschutz durch den Kommunalen Ausgleich besteht.

Schadensfälle werden jedoch nur nach dem Zeitwert reguliert, wobei die Höchstgrenze 300,00€ beträgt und der niedrigste Ansatz bei 25,00€ liegt.

Auf dem Schulgelände entstandene Schäden an Fahrrädern werden nicht durch die Schule ersetzt. Es stehen nur in sehr begrenztem Umfang Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung.

Versicherte Sachen Nicht versicherte Sachen
  • Kleidungsstücke
  • Brillen
  • zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmte Sachen, soweit der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden ist
  • Schmuck, Geldbörsen, Bargeld
  • Sonstige Zahlungsmittel wie Schecks und Wechsel, Geschäftspapiere und Urkunden aller Art
  • Schlüsselbunde, Fahrausweise, Handys
  • Persönliches Eigentum, das in der Schule verbleibt wie z.B. Musikinstrumente etc.